Hochwertiger Stahlbau
Mit Perfektion in die Zukunft

Hochwertiger Stahlbau
Mit Perfektion in die Zukunft

Einkaufs- und Bestellbedingungen
der Stahlbauhoch3

1. Geltungsbereich:
Unsere nachstehenden Einkaufs- und Bestellbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen von Waren und Leistungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten haben keine Gültigkeit, es sei denn, wir haben uns hiermit ausdrücklich schriftlich einverstanden erklärt. Unsere Einkaufs- und Bestellbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Waren oder Leistungen vorbehaltlos vom Lieferanten annehmen. Sofern wir die Einkaufs- und Bestellbedingungen dem Lieferanten mitgeteilt haben, gelten sie auch dann, wenn wir einen Auftrag im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung ohne deren ausdrückliche Einbeziehung erteilen.

2. Vertragsabschluss:
2.1 Sämtliche zwischen uns und dem Lieferanten in Bezug auf den jeweiligen Vertragsgegenstand getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus unserer schriftlichen Bestellung und diesen Einkaufs- und Bestellbedingungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2.2 Jede Bestellung ist vom Lieferanten schriftlich zu bestätigen.

3. Lieferung:
3.1 Die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen sind verbindlich. Sobald der Lieferant erkennen kann, dass er seine Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen wird, so ist uns dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Alle Kosten, die uns infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Mitteilung entstehen, gehen zu Lasten des Lieferanten.
3.2 Kommt der Lieferant in Lieferverzug, dann stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Wir sind nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist berechtigt, nach unserer Wahl weiterhin die Lieferung / Leistung zu verlangen, den Rücktritt mit oder ohne Schadensersatz zu erklären oder uns von Drittunternehmen Ersatz zu beschaffen und / oder Schadensersatz statt der Lieferung / Leistung geltend zu machen.
3.3 Teillieferungen akzeptieren wir nur nach ausdrücklicher Zustimmung.
3.4 Die Lieferung hat, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, CIP (frachtfrei versichert) zu erfolgen. Der Lieferant trägt bis zur Lieferung an den in der Bestellung genannten Bestimmungsort / Verwendungsstelle das Risiko des zufälligen Untergangs der Ware.
3.5 Der Lieferant sichert zu und garantiert, alle Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit der Lieferkette gewährleisten

4. Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzbestimmungen:
4.1 Der Lieferant ist verpflichtet, dass die Durchführung der Lieferung den jeweils geltenden Sicherheits- und Unfallvorschriften entspricht. Wir sind berechtigt, entsprechende Nachweise zu verlangen. Der Lieferant ist insbesondere verpflichtet, die jeweils für die Lieferung geltenden Sicherheitsdatenblätter im Sinne der Gefahrstoffverordnung mit der Lieferung zu übergeben. Sofern der Lieferant die Sicherheitsdatenblätter nicht, verspätet oder fehlerhaft liefert, stellt er uns insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
4.2 Der Lieferant nimmt die Verpackungen im Rahmen der ihm obliegenden Verpflichtungen gemäß der jeweils geltenden Verpackungsverordnung zurück.
4.3 Bei der Beschaffung von Betriebsmitteln, Maschinen und Anlagen, die maßgeblichen Einfluss auf unseren Energieverbrauch und unsere energiebezogene Leistung haben, werden die Lieferanten darüber informiert, dass der Energieaspekt in die Bewertung der Auftragsvergabe Eingang findet.
4.4 Bei der Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern wird auf deren Einhaltung von UM- (Umweltmanagement) und ASI- (Arbeitssicherheit) Vorschriften bei Bestellvorgängen geachtet.

5. Einhaltung des Mindestlohngesetzes:
Die Bestellung erfolgt unter der Voraussetzung, dass seitens des Lieferanten die Bestimmungen über den gesetzlichen Mindestlohn gemäß dem Mindestlohngesetz (MiLoG) vollständig eingehalten werden und der Lieferant insbesondere eigenen Arbeitnehmern eine Vergütung gewährt, die mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erreicht, und diese entsprechend der Fälligkeitsbestimmungen des MiLoG an die Arbeitnehmer auszahlt. Ferner hat der Lieferant sicherzustellen, dass die Bestimmungen des MiLoG bei von ihm eingesetzten Subunternehmern bzw. Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung eingehalten werden. Wir sind berechtigt, hierzu weitergehende Nachweise und die Abgabe weitergehender Bestätigungen zu verlangen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen:
6.1 Die in der Bestellung enthaltenen Preise sind Festpreise und verstehen sich einschließlich aller zur Vertragserfüllung notwendigen Nebenleistungen insbesondere Kosten für Verpackung, Transport, Versicherung.
6.2 Rechnungsstellung durch den Lieferanten erfolgt unmittelbar nach Lieferung / Leistungversehen mit unserer Bestellnummer und vollständigen Bestelldaten.
6.3 Die Zahlungsfristen laufen ab erfolgter Lieferung / Leistung bzw. bei Werkverträgen ab Abnahme und Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung.
6.4 Die Zahlung erfolgt nach unserer Wahl, falls nichts anderes in der Bestellung vereinbart wurde, entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Falls die Ware nach der Rechnung eintrifft, so gilt dieser Termin anstelle des Rechnungseinganges.
6.5 Rechnungen sind ausschließlich per E-Mail an: invoice@stahlbauhoch3.de zu senden. Rechnungen in Papierform können eine längere Bearbeitungszeit verursachen.
6.6 Pro Rechnung ist eine gesonderte PDF-Datei (PDF-Rechnung) sowie pro PDF-Rechnung eine gesonderte E-Mail (Rechnungs-E-Mail) zu erstellen. Die Abrechnung von mehr als einer Bestellung innerhalb einer Rechnung ist ebenso unzulässig wie das Zusammenfassen mehrerer Rechnungen innerhalb eines PDF-Dokumentes oder die Übermittlung von mehr als einer PDF-Rechnung mit einer E-Mail. Weitere PDF-Dateien, die keine Rechnung, sondern andere Inhalte haben, dürfen einer Rechnungs-E-Mail beigefügt werden.

7. Ansprüche von Mängeln:
7.1 Offene Mängel der Lieferung / Leistung werden wir dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald sie im Rahmen eines ordnungsgemäßen Betriebsablaufs festgestellt werden, spätestens jedoch innerhalb von 14 Werktagen, nachdem sie an dem in der Bestellung genannten Bestimmungsort abgeliefert wurde. Bei verdeckten Mängeln beträgt die Rügefrist 14 Tage nach Entdeckung. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist jeweils das Datum der Versendung der Anzeige an den Lieferanten.
7.2 Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung) berechtigt. Im Falle der Nacherfüllung aufgrund mangelhafter Lieferung / Leistung ist der Lieferant verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung bzw. Neuherstellung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Dies sind insbesondere Untersuchungs-, Arbeits-, Material- und Transportkosten.
7.3 Kommt der Lieferant seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung bzw. Neuherstellung nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist nach, stehen uns auch die gesetzlichen Rechte auf Minderung und Rücktritt vom Vertrag zu. Zudem sind wir nach Ablauf der genannten Frist berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und vom Lieferanten den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns in allen Fällen vor.
7.4 Besteht die geschuldete Leistung in der Herstellung eines Werkes, so verjähren unsere Mängelansprüche bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Umwachungsleistungen hierfür besteht, in 5 Jahren ab Abnahme des Bauwerkes.

8. Geheimhaltungsverpflichtung
Der Lieferant verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des jeweiligen Auftrags erlangten Kenntnisse, Erfahrungen und Daten gleich welcher Art, die sich auf unser Unternehmen oder unsere Geschäftstätigkeit beziehen, insbesondere über Kunden, Produkte, Produktionsanlagen und -verfahren, Vertragsbeziehungen, kaufmännische oder technische Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich zu machen.

9. Anwendbares Recht, Auslegung von Klauseln:
9.1 Sind einzelne Bestimmungen der Einkaufs- und Bestellbedingungen unwirksam oder nichtig, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame oder nichtige Bestimmungen werden von den Parteien durch solche Bestimmungen ersetzt, die in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am nächsten kommen.
9.2 Alle Änderungen oder Ergänzungen der Einkaufs- und Bestellbedingungen bedürfen der Schriftform.
9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendbarkeit der UN-Konvention über den internationalen Warenkauf (UNCISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
10.1 Erfüllungsort für die Lieferung / Leistung ist der von uns in der Bestellung genannte Bestimmungsort.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Betzdorf, soweit nicht ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist. Stahlbauhoch3 GmbH kann außergerichtliche oder gerichtliche Maßnahmen auch am allgemeinen Gerichtsstand des Lieferanten ergreifen.